Buchungsstornierungen im Fremdenverkehr
Nach 1107 ABGB und in ergänzender Auslegung nach den ÖHVB kann der Beherbergungsvertrag bis drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag einseitig vom Beherberger und vom Gast folgenlos aufgelöst werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (7 (1989) Nr.6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 380.8 Fremdenverkehr
380.8 Hotel 347.4 Vertragsrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach 1107 ABGB und in ergänzender Auslegung nach den ÖHVB kann der Beherbergungsvertrag bis drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag einseitig vom Beherberger und vom Gast folgenlos aufgelöst werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |