Staatliche und kirchliche Gerichtsbarkeit
Religionsgesellschaftliche Gerichtsbarkeit kann, wie jeder andere Ordnungsmechanismus, innerhalb des kraft Selbstbestimmung gesetzten Rechts stattfinden und bleibt hierauf beschränkt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (104 (1989) Nr.10 S.487-495)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 15.05.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.99 Gerichte
348 Kirchenrecht 347.98 Gerichte: Zuständigkeit |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Religionsgesellschaftliche Gerichtsbarkeit kann, wie jeder andere Ordnungsmechanismus, innerhalb des kraft Selbstbestimmung gesetzten Rechts stattfinden und bleibt hierauf beschränkt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |