Staatliche und kirchliche Gerichtsbarkeit

Religionsgesellschaftliche Gerichtsbarkeit kann, wie jeder andere Ordnungsmechanismus, innerhalb des kraft Selbstbestimmung gesetzten Rechts stattfinden und bleibt hierauf beschränkt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (104 (1989) Nr.10 S.487-495)
VerfasserIn: Sachs, Michael
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.05.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.99 Gerichte
348 Kirchenrecht
347.98 Gerichte: Zuständigkeit
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Religionsgesellschaftliche Gerichtsbarkeit kann, wie jeder andere Ordnungsmechanismus, innerhalb des kraft Selbstbestimmung gesetzten Rechts stattfinden und bleibt hierauf beschränkt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog