Erfolgsrealisierung bei langfristigen Fertigungsprozessen
Im einzelnen wurde gezeigt, dass bei der Bilanzierung langfristiger Fertigungsaufträge von der strengen Beachtung des Realisationsprinzips abgewichen werden kann und somit grundsätzlich Teilgewinnverwirklichungen in der handels-und steuerrechtlichen Jahresabschlussrechnung zulässig sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (42 (1989) Nr.24 S.1197-1204)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 16.06.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 657.37 Bilanzen
657.372.1 Unternehmensbewertung 347.7 Handelsrecht 657.47 Rechnungswesen, betriebliches 658.155 Gewinne, betriebliche 657.37 Jahresabschluss 658.51 Fertigung 657.47 Kostenrechnung 336.2 Steuerrecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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