Erfolgsrealisierung bei langfristigen Fertigungsprozessen

Im einzelnen wurde gezeigt, dass bei der Bilanzierung langfristiger Fertigungsaufträge von der strengen Beachtung des Realisationsprinzips abgewichen werden kann und somit grundsätzlich Teilgewinnverwirklichungen in der handels-und steuerrechtlichen Jahresabschlussrechnung zulässig sind.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (42 (1989) Nr.24 S.1197-1204)
VerfasserIn: Freidank, Carl-Christian
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 16.06.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:657.37 Bilanzen
657.372.1 Unternehmensbewertung
347.7 Handelsrecht
657.47 Rechnungswesen, betriebliches
658.155 Gewinne, betriebliche
657.37 Jahresabschluss
658.51 Fertigung
657.47 Kostenrechnung
336.2 Steuerrecht
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im einzelnen wurde gezeigt, dass bei der Bilanzierung langfristiger Fertigungsaufträge von der strengen Beachtung des Realisationsprinzips abgewichen werden kann und somit grundsätzlich Teilgewinnverwirklichungen in der handels-und steuerrechtlichen Jahresabschlussrechnung zulässig sind.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog