Gesetzlicher Schutz des Sonntags und der staatlich anerkannten Feiertage : BVerwG v.15.3.1988
Der Schutz des Sonntags ist durch den hierzu jeweils berufenen Gesetzgeber im Rahmen seiner jeweiligen Gesetzgebungskompetenz zu bewirken. Art, Umfang, Intensität und nähere inhaltliche Ausgestaltung des Sonntagsschutzes unterliegen dem gesetzgeberischen Ermessen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (44 (1989) Nr.10 S.486-489)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 19.05.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.813 Sonn-und Feiertagsarbeit
394.26 Feiertage 342.7 Grundgesetz, Bonner 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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