Gesetzlicher Schutz des Sonntags und der staatlich anerkannten Feiertage : BVerwG v.15.3.1988

Der Schutz des Sonntags ist durch den hierzu jeweils berufenen Gesetzgeber im Rahmen seiner jeweiligen Gesetzgebungskompetenz zu bewirken. Art, Umfang, Intensität und nähere inhaltliche Ausgestaltung des Sonntagsschutzes unterliegen dem gesetzgeberischen Ermessen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (44 (1989) Nr.10 S.486-489)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 19.05.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.813 Sonn-und Feiertagsarbeit
394.26 Feiertage
342.7 Grundgesetz, Bonner
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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