Flexibilisierung des Pensionsalters / Arbeiten im Rahmen des Europarates
Unter 'Teilpension' ist ein Nebeneinander von einer Erwerbstätigkeit und einer entsprechend reduzierten Pension, unter 'progressiver Pension' eine bei periodisch herabgesetzter Arbeitszeit entsprechend steigende Pension zu verstehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Soziale Sicherheit (1989; Nr 6; S 248-251)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.06.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Altersgrenze
331.13 Frühpension 368.43 Ruhensbestimmungen 368.43 Pensionsversicherung (SV) 331.114 Arbeitnehmer, ältere 304 Sozialpolitik 331.6 Arbeitsmarktpolitik 331.6 Arbeitslosigkeit |
Region: | EG
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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