Flexibilisierung des Pensionsalters / Arbeiten im Rahmen des Europarates
Unter 'Teilpension' ist ein Nebeneinander von einer Erwerbstätigkeit und einer entsprechend reduzierten Pension, unter 'progressiver Pension' eine bei periodisch herabgesetzter Arbeitszeit entsprechend steigende Pension zu verstehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Soziale Sicherheit (1989; Nr 6; S 248-251)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.06.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Altersgrenze
331.13 Frühpension 368.43 Ruhensbestimmungen 368.43 Pensionsversicherung (SV) 331.114 Arbeitnehmer, ältere 304 Sozialpolitik 331.6 Arbeitsmarktpolitik 331.6 Arbeitslosigkeit |
Region: | EG
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Altersgrenze | Dokument Nr. A-656903 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |