Flexibilisierung des Pensionsalters / Arbeiten im Rahmen des Europarates

Unter 'Teilpension' ist ein Nebeneinander von einer Erwerbstätigkeit und einer entsprechend reduzierten Pension, unter 'progressiver Pension' eine bei periodisch herabgesetzter Arbeitszeit entsprechend steigende Pension zu verstehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Soziale Sicherheit (1989; Nr 6; S 248-251)
VerfasserIn: Spiegel, Bernhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.06.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Altersgrenze
331.13 Frühpension
368.43 Ruhensbestimmungen
368.43 Pensionsversicherung (SV)
331.114 Arbeitnehmer, ältere
304 Sozialpolitik
331.6 Arbeitsmarktpolitik
331.6 Arbeitslosigkeit
Region:EG
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