Der Arbeitgeber muss bei einer Kündigung die getroffene Sozialauswahl begründen : Bundesarbeitsgericht / Mitteilung auch der Namen der Arbeitnehmer

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1989)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.05.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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