Einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses durch Abwarten des Nachfolgers : OGH 9 Ob A 63/89 v.15.3.1989
Ein Dienstverhältnis endet einvernehmlich bzw. durch Zeitablauf, wenn sich ein Arbeitnehmer über Drängen des Arbeitgebers bereit erklärt, das Dienstverhältnis noch fortzusetzen, bis der Arbeitgeber einen Nachfolger gefunden hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.06.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-656462 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |