Aufklärung der Ausländer im Ausland (13 SGB I)

Die immer komplizierter werdende Materie des Sozialversicherungsrechts führte zu der Frage, inwieweit unter anderem die Rentenversicherungsträger (RV-Träger) zur Aufklärung, Auskunft und Beratung der Versicherten verpflichtet sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Angestellten-Versicherung AV (36 (1989) Nr.3 S.131-140)
VerfasserIn: Mutz, Michael
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
342.717 Ausländerrecht
331.62 Ausländerbeschäftigung
351.83 Sozialrecht
368.4 Sozialversicherung
368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
Region:International
BRD
Israel
Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die immer komplizierter werdende Materie des Sozialversicherungsrechts führte zu der Frage, inwieweit unter anderem die Rentenversicherungsträger (RV-Träger) zur Aufklärung, Auskunft und Beratung der Versicherten verpflichtet sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog