Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaftsabbruches : BAG der BRD 4 AZR 495/87 v.5.4.1989

Arbeitsunfähigkeit infolge eines nicht rechtswidrigen Abbruches einer Schwangerschaft gilt als unverschuldete Arbeitsverhinderung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.05.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817 Dienstverhinderung Dokument Nr. A-654909 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage