Gesetz über Dienstleistungsabend gebilligt : Geschäfte und Banken dürfen vom 1.Oktober an bis 20.30 Uhr öffnen

Den öffentlichen Dienststellen des Bundes 'mit regem Publikumsverkehr' wird 'empfohlen', an Donnerstagen ebenfalls erst um 20.30 Uhr zu schliessen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung (1989)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.06.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.592 Ladenschluss
331.881 Gewerkschaften
331.81 Arbeitszeit
331.77 Angestellte, kaufmännische
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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