AK-Präsident Vogler urgiert Konsumentenschutzgesetznovelle

Neufassung des im 3 verankerten Rücktrittsrechtes und eine Bestimmung, die Täuschung bei Wohnungsverbesserungsverträgen und anderen Haustürgeschäften verhindern soll.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Pressedienst der AK Wien (1989; Nr 719)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.02.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.45 Konsumentenschutz
061.1:331 AK
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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