Lehrlingspflichten : OLG Wien 33 Ra 111/88 v.21.10.1988
Die Pflichten eines Lehrlings gehen über die Pflichten eines normalen Arbeitnehmers hinaus / Gemäss 20 Schulpflichtgesetz ist der Lehrling verpflichtet, die Berufsausbildung gemäss BGBl.Nr.142/1969 einzuhalten und die Berufsschule während der Lehrzeit zu besuchen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.05.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.761 Lehrlinge | Dokument Nr. A-653411 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |