Unternehmensbezogenheit bei unklarer Wechselzeichnung : OGH 4 Ob 555/87 v.16.6.1987 - 18 Abs.2 GesmbH-Gesetz

Nach Lehre und Rechtsprechung muss derjenige, der nicht in eigenem Namen, sondern als Vertreter eines anderen abschliessen will, dies dem Vertragspartner gegenüber eindeutig zum Ausdruck bringen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1989; Nr 19/20)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.05.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.745/.746 Wechselrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach Lehre und Rechtsprechung muss derjenige, der nicht in eigenem Namen, sondern als Vertreter eines anderen abschliessen will, dies dem Vertragspartner gegenüber eindeutig zum Ausdruck bringen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog