Tarifpolitik für junge Alte : Seit über sieben Jahrzehnte ist die gesetzliche Altersgrenze unverändert bei 65 Jahren. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter liegt jedoch bei etwa 57 Jahren. Hierfür sind vor allem zwei wichtige Gründe verantwortlich: Die Arbeitsmarktentwicklung seit 1973/74, die zu einer bis heute anhaltenden Sockelarbeitslosigkeit von über zwei Millionen geführt hat und die Auswirkungen durch steigende Belastungen am Arbeitsplatz. Ältere Arbeitnehmer sind von beiden Entwicklungen unverhältnismässig stark betroffen. Aus dieser Betroffenheit ergibt sich aus der Sicht der Gewerkschaften eine besondere Schutzbedürftigkeit der älteren Arbeitnehmer

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Mitbestimmung (35 (1989) Nr.3 S.190-192)
VerfasserIn: Graf, Ronald
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.114 Arbeitnehmer, ältere
331.2 Lohnpolitik
331.13 Frühpension
331.94 Arbeitnehmerschutz
331.881 Gewerkschaften
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.114 Arbeitnehmer, ältere Dokument Nr. A-653188 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage