Körperpflege und Unfallversicherungsschutz : OGH 10 Ob S 177/88 v.6.9.1988
...dass das Schneiden der Haare zu den selbstverständlichen, nicht dem Unfallversicherungsschutz unterliegenden Verrichtungen zur Köperpflege zählt, die dem privaten Lebensbereich zuzuordnen sind, auch wenn sie vom Dienstgeber angeordnet werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.04.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.41 Unfallversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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