61 Abs.1 Z.1 und 2, 51 Abs.3 ASGG 1ff HVG : OGH 3 Ob 163/88 v.17.11.1988

Die nach der erstgenannten Gesetzesstelle schon vor Rechtskraft eintretende Vollstreckbarkeit erfasst nur Ansprüche von Arbeitnehmern ieS, nicht jedoch Ansprüche arbeitnehmerähnlicher Personen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (111 (1989) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.26 Handelsvertreter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die nach der erstgenannten Gesetzesstelle schon vor Rechtskraft eintretende Vollstreckbarkeit erfasst nur Ansprüche von Arbeitnehmern ieS, nicht jedoch Ansprüche arbeitnehmerähnlicher Personen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog