EWG-Vertrag Art.52, 58 Richtlinie 73/148/EWG vom 21.5.1973 : EuGH v.27.9.1988

Die Artikel 52 und 58 EWG-Vertrag sind dahin auszulegen, dass sie einer Gesellschaft, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates errichtet wurde und dort ihren satzungsmässigen Sitz hat, beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht das Recht verleihen, ihren Verwaltungssitz in e...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (44 (1989) Nr.8 S.384-387)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 21.04.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.176 EG
347.72 Gesellschaftsrecht
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Ablageschlagwort: 341.176 EG Dokument Nr. A-652357 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage