EWG-Vertrag Art.52, 58 Richtlinie 73/148/EWG vom 21.5.1973 : EuGH v.27.9.1988
Die Artikel 52 und 58 EWG-Vertrag sind dahin auszulegen, dass sie einer Gesellschaft, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates errichtet wurde und dort ihren satzungsmässigen Sitz hat, beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht das Recht verleihen, ihren Verwaltungssitz in e...
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Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (44 (1989) Nr.8 S.384-387)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 21.04.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.176 EG
347.72 Gesellschaftsrecht |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Artikel 52 und 58 EWG-Vertrag sind dahin auszulegen, dass sie einer Gesellschaft, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates errichtet wurde und dort ihren satzungsmässigen Sitz hat, beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht das Recht verleihen, ihren Verwaltungssitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |