105, 120 bis 122 ArbVG 5, 32 Abs.2 lit.a VBG 44 Abs.3 BDG : OGH 14 Ob 209/86 v.13.1.1987

Die Bestimmungen der 120 bis 122 ArbVG sind Spezialnormen, welche den Bestandschutz der unter ihren Geltungsbereich fallenden Personen abschliessend und somit unter Ausschluss des allgemeinen Kündigungsschutzes des 105 ArbVG, der einem ganz anderen Normzweck dient, regeln.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (39 (1989) Nr.2)
VerfasserIn: Trost, Barbara
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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