105, 120 bis 122 ArbVG 5, 32 Abs.2 lit.a VBG 44 Abs.3 BDG : OGH 14 Ob 209/86 v.13.1.1987

Die Bestimmungen der 120 bis 122 ArbVG sind Spezialnormen, welche den Bestandschutz der unter ihren Geltungsbereich fallenden Personen abschliessend und somit unter Ausschluss des allgemeinen Kündigungsschutzes des 105 ArbVG, der einem ganz anderen Normzweck dient, regeln.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (39 (1989) Nr.2)
VerfasserIn: Trost, Barbara
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Bestimmungen der 120 bis 122 ArbVG sind Spezialnormen, welche den Bestandschutz der unter ihren Geltungsbereich fallenden Personen abschliessend und somit unter Ausschluss des allgemeinen Kündigungsschutzes des 105 ArbVG, der einem ganz anderen Normzweck dient, regeln.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog