Wer die Regeln nicht lernt, erlebt unangenehme Überraschungen

Schliessen sie nur Schiedsgerichtsvereinbarungen mit Geschäftspartnern in Ländern ab, die das New Yorker Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ratifiziert haben.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Internationale Wirtschaft (1989; Nr 13)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.6 Schiedsgerichte, internationale
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Ablageschlagwort: 341.6 Schiedsgerichte, internationale Dokument Nr. A-652293 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage