Wer die Regeln nicht lernt, erlebt unangenehme Überraschungen
Schliessen sie nur Schiedsgerichtsvereinbarungen mit Geschäftspartnern in Ländern ab, die das New Yorker Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ratifiziert haben.
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Veröffentlicht in: | Internationale Wirtschaft (1989; Nr 13)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.03.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.6 Schiedsgerichte, internationale
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Schliessen sie nur Schiedsgerichtsvereinbarungen mit Geschäftspartnern in Ländern ab, die das New Yorker Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ratifiziert haben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |