Wer die Regeln nicht lernt, erlebt unangenehme Überraschungen

Schliessen sie nur Schiedsgerichtsvereinbarungen mit Geschäftspartnern in Ländern ab, die das New Yorker Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ratifiziert haben.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Internationale Wirtschaft (1989; Nr 13)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.6 Schiedsgerichte, internationale
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Schliessen sie nur Schiedsgerichtsvereinbarungen mit Geschäftspartnern in Ländern ab, die das New Yorker Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ratifiziert haben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog