Notwendigkeit von mehr als im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Arbeitspausen und Ausschluss vom Arbeitsmarkt : OGH 10 Ob S 221/88 v.20.9.1988

Werden zusätzliche Kurzpausen in die Arbeitszeit nicht eingerechnet, verlängert dies nicht die Arbeitszeit, weil sie im Sinne des 2 Abs.1 Z.1 AZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Einrechnung der Ruhepausen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.04.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
368-013 Arbeitsunfähigkeit
368.43 Pensionsversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-652008 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage