Freies Vertreterverhältnis jederzeit auflösbar : OLG Wien 34 Ra 106/88 v.9.12.1988

Ansprüche auf Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung lassen sich aus der Beendigung eines freien Dienstvertrages nicht ableiten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.05.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.26 Handelsvertreter
331.13 Kündigung: Arbeit
331.11F Mitarbeiter, freie
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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