Sozialrecht: Satzungsänderungen

Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse verlautbart gemäss 44 Abs.3 ASVG folgende Festsetzung von Pauschbeträgen für Trinkgelder.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1989; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Trinkgeld
331.22 Lohnsysteme
351.83 Sozialrecht
331.2 Lohnpolitik
380.8 Gastgewerbe
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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