Einwendungsmöglichkeiten und Rückabwicklung bei Drittfinazierung mit Einlösung der Kaufpreisforderung

Die Entscheidung des OGH vom 30.6.1988 ist deshalb bedeutsam, weil sie im Gegensatz zu einer früheren Entscheidung die Existenz einer eigenständigen Forderung des Finanzierers leugnet, wenn dieser die Kaufpreisforderung einlöst.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (37 (1989) Nr.3 S.207-219)
VerfasserIn: Koziol, Helmut
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.451 Kaufverträge
347.4 Schuldrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Entscheidung des OGH vom 30.6.1988 ist deshalb bedeutsam, weil sie im Gegensatz zu einer früheren Entscheidung die Existenz einer eigenständigen Forderung des Finanzierers leugnet, wenn dieser die Kaufpreisforderung einlöst.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog