Einwendungsmöglichkeiten und Rückabwicklung bei Drittfinazierung mit Einlösung der Kaufpreisforderung
Die Entscheidung des OGH vom 30.6.1988 ist deshalb bedeutsam, weil sie im Gegensatz zu einer früheren Entscheidung die Existenz einer eigenständigen Forderung des Finanzierers leugnet, wenn dieser die Kaufpreisforderung einlöst.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Bank - Archiv (37 (1989) Nr.3 S.207-219)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.451 Kaufverträge
347.4 Schuldrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Entscheidung des OGH vom 30.6.1988 ist deshalb bedeutsam, weil sie im Gegensatz zu einer früheren Entscheidung die Existenz einer eigenständigen Forderung des Finanzierers leugnet, wenn dieser die Kaufpreisforderung einlöst. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |