Bonner Einigung über Rentenreform: Nur ein erster Schritt : Grüne kritisieren 'weiteren Sozialabbau'

Nach der jetzigen Vereinbarung werden die heutige flexible Altersgrenze von 63 Jahren, die vorgezogenen Altersgrenzen für Frauen und für Arbeitslose von 60 Jahren ab dem Jahr 2001 jedes Jahr um drei Monate erhöht. Ab 2005 werden diese Altersgrenzen dann jährlich um sechs Monate angehoben. Dadurch mü...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1989)
VerfasserIn: König, Ewald
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.05.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.43 Ruhensbestimmungen
304 Sicherheit, soziale
304 Sozialpolitik
336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
329 Parteien, politische
331.13 Altersgrenze
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach der jetzigen Vereinbarung werden die heutige flexible Altersgrenze von 63 Jahren, die vorgezogenen Altersgrenzen für Frauen und für Arbeitslose von 60 Jahren ab dem Jahr 2001 jedes Jahr um drei Monate erhöht. Ab 2005 werden diese Altersgrenzen dann jährlich um sechs Monate angehoben. Dadurch mündet die flexible Altersgrenze im Jahr 2006 in die Regelaltersgrenze von 65 Jahren, bei der vorgezogenen für Frauen und für Arbeitslose ist dies 2012 der Fall.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog