Betriebsbewilligung nach 27 Abs.1 ANSchG und vorhandene Schutzvorrichtungen : VGH 88/08/0243 v. 10.11.1988

Ob im Betrieb zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zur Hintanhaltung von besonderen Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Arbeitnehmern erforderlich sind, ist für die Bewilligungspflicht im Sinne des 27 Abs.1 ANSchG unwesentlich.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsschutz
331.021F Arbeit, gefährliche
331.823 Arbeitsunfall
351.83 Arbeitsrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsschutz Dokument Nr. A-649938 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage