Betriebsbewilligung nach 27 Abs.1 ANSchG und vorhandene Schutzvorrichtungen : VGH 88/08/0243 v. 10.11.1988
Ob im Betrieb zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zur Hintanhaltung von besonderen Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Arbeitnehmern erforderlich sind, ist für die Bewilligungspflicht im Sinne des 27 Abs.1 ANSchG unwesentlich.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.04.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsschutz
331.021F Arbeit, gefährliche 331.823 Arbeitsunfall 351.83 Arbeitsrecht |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsschutz | Dokument Nr. A-649938 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |