Betriebsbewilligung nach 27 Abs.1 ANSchG und vorhandene Schutzvorrichtungen : VGH 88/08/0243 v. 10.11.1988
Ob im Betrieb zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zur Hintanhaltung von besonderen Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Arbeitnehmern erforderlich sind, ist für die Bewilligungspflicht im Sinne des 27 Abs.1 ANSchG unwesentlich.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.04.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsschutz
331.021F Arbeit, gefährliche 331.823 Arbeitsunfall 351.83 Arbeitsrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ob im Betrieb zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zur Hintanhaltung von besonderen Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Arbeitnehmern erforderlich sind, ist für die Bewilligungspflicht im Sinne des 27 Abs.1 ANSchG unwesentlich. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |