Arbeitsverweigerung nach angeordneter Versetzung : OGH 9 Ob A 228-236/88 v.12.10.1988

Hat der Arbeitgeber nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages nicht das Recht, den vereinbarten Arbeitsort einseitig zu ändern, ist eine Versetzung nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers möglich.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.04.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Hat der Arbeitgeber nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages nicht das Recht, den vereinbarten Arbeitsort einseitig zu ändern, ist eine Versetzung nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers möglich.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog