Früheres Pensionsalter der Frauen: Ein Privileg?

Trotz Gleichbehandlungsgesetz verdienen Frauen nach wie vor weniger als Männer. Trotz zunehmender Beteiligung der Männer im Haushalt kann von einer gleichberechtigten Arbeitsteilung nicht die Rede sein. Das 'ungleiche' Pensionsalter entspricht also durchaus den ungleichen Lebensverhältniss...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kontraste ((1989) Nr.15 S.11-12)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Passive Person:Wille, Heinrich
Klassifikation:331.13 Altersgrenze
396.5 Frauenarbeit
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.43 Ruhensbestimmungen
177.5 Gleichheit, soziale
331.215 Frauenlöhne
347.991 Verfassungsgerichtshof
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Trotz Gleichbehandlungsgesetz verdienen Frauen nach wie vor weniger als Männer. Trotz zunehmender Beteiligung der Männer im Haushalt kann von einer gleichberechtigten Arbeitsteilung nicht die Rede sein. Das 'ungleiche' Pensionsalter entspricht also durchaus den ungleichen Lebensverhältnissen von Frauen und Männern. Nach Ansicht der Frauenabteilung der Arbeiterkammer komme eine Angleichung des Pensionsanfallsalters der Frauen (55 bzw.60 Jahre) an das der Männer (60 bzw.65 Jahre) erst dann in Frage, wenn die Lebenssituationen von Frauen und Männern austauschbar sind.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog