Das Staatssekretariat für allgemeine Frauenfragen informiert: Telefonische Voranmeldung unter der Rufnummer 02 22/53 1 15/22 04 DW

Seit 1.Jänner 1988 gibt es die Möglichkeit der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft (12 (1989) Nr.1)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
372 Kindererziehung
3-056.2 Behinderte
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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