Keine Kollektivvertragsunterworfenheit von in nicht der Gewerbeordnung unterliegenden Arbeitsbereichen des Arbeitgebers beschäftigten Arbeitnehmern : OLG Wien 31 Ra 92/88 v.23.11.1988
Der Sprachschulbereich selbst als Erwerbszweig des Privatunterrichtes und der Erziehung ist gemäss 2 Abs.1 Z.12 GewO vom Geltungsbereich der GewO ausgenommen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.03.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Kollektivverträge
351.824.1 Gewerbeordnung 37.05 Schulen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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