Keine Kollektivvertragsunterworfenheit von in nicht der Gewerbeordnung unterliegenden Arbeitsbereichen des Arbeitgebers beschäftigten Arbeitnehmern : OLG Wien 31 Ra 92/88 v.23.11.1988

Der Sprachschulbereich selbst als Erwerbszweig des Privatunterrichtes und der Erziehung ist gemäss 2 Abs.1 Z.12 GewO vom Geltungsbereich der GewO ausgenommen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivverträge
351.824.1 Gewerbeordnung
37.05 Schulen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Kollektivverträge Dokument Nr. A-646352 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage