Nationalsozialismus und Strafrechtspraxis : Versuch einer Bilanz
In allgemein-geschichtlicher Sicht ist nicht zu bezweifeln, dass der Richter der zivilen Strafgerichtsbarkeit mitverantwortlich ist für die unmenschliche Gesamtentwicklung der Strafrechtspraxis des Dritten Reiches. In den in diesem Bereich gescheiterten Bemühungen der Nachkriegsjustiz, die Vergangen...
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Veröffentlicht in: | Neue Juristische Wochenschrift (41 (1988) Nr.45 S.2842-2849)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 09.11.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 335.76 Nationalsozialismus
343.2/.7 Strafrecht 347.962 Richter 34 Justizwesen 341.322 Kriegsverbrechen 34(091) Rechtsgeschichte 93 Geschichte |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | In allgemein-geschichtlicher Sicht ist nicht zu bezweifeln, dass der Richter der zivilen Strafgerichtsbarkeit mitverantwortlich ist für die unmenschliche Gesamtentwicklung der Strafrechtspraxis des Dritten Reiches. In den in diesem Bereich gescheiterten Bemühungen der Nachkriegsjustiz, die Vergangenheit durch Strafverfahren zu bewältigen, wird die schwierige rechtliche Problematik deutlich, die sich bei der Verfolgung von Justizunrecht der NS-Zeit gerade aus dem Amt und der Stellung des Richters ergibt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |