Nationalsozialismus und Strafrechtspraxis : Versuch einer Bilanz

In allgemein-geschichtlicher Sicht ist nicht zu bezweifeln, dass der Richter der zivilen Strafgerichtsbarkeit mitverantwortlich ist für die unmenschliche Gesamtentwicklung der Strafrechtspraxis des Dritten Reiches. In den in diesem Bereich gescheiterten Bemühungen der Nachkriegsjustiz, die Vergangen...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (41 (1988) Nr.45 S.2842-2849)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.11.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:335.76 Nationalsozialismus
343.2/.7 Strafrecht
347.962 Richter
34 Justizwesen
341.322 Kriegsverbrechen
34(091) Rechtsgeschichte
93 Geschichte
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:In allgemein-geschichtlicher Sicht ist nicht zu bezweifeln, dass der Richter der zivilen Strafgerichtsbarkeit mitverantwortlich ist für die unmenschliche Gesamtentwicklung der Strafrechtspraxis des Dritten Reiches. In den in diesem Bereich gescheiterten Bemühungen der Nachkriegsjustiz, die Vergangenheit durch Strafverfahren zu bewältigen, wird die schwierige rechtliche Problematik deutlich, die sich bei der Verfolgung von Justizunrecht der NS-Zeit gerade aus dem Amt und der Stellung des Richters ergibt.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog