Vereinbarung von Freizeitausgleich für strittige Überstunden : OLG Wien 32 Ra 34/88 v.28.11.1988 - Anspruch auf Geldersatz

Eine Bereinigungsklausel, wonach mit dem Zeitausgleich sämtliche über das Überstundenpauschale hinausgehende Mehrleistungen abgegolten sind, ist wirksam.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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