Berufliche Bildung eines Zeitsoldaten keine 'Vollziehung der Gesetze' : OGH 1 Ob 18/88 v.28.6.1988
Die einem Zeitsoldaten ermöglichte berufliche Bildung dient nicht der Erfüllung der Aufgaben des Bundesheers, sondern der privaten Berufsvorbereitung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (111 (1989) Nr.2)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 355.1 Bundesheer
377 Berufsausbildung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die einem Zeitsoldaten ermöglichte berufliche Bildung dient nicht der Erfüllung der Aufgaben des Bundesheers, sondern der privaten Berufsvorbereitung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |