Arbeitszeitüberwachung bei Kraftfahrzeuglenkern : VGH 87/08/0026 v.27.9.1988

Verpflichtung des Arbeitgebers , ein dem konkreten Betrieb entsprechendes Kontrollsystem einzurichten und darüberhinaus alle möglichen und zumutbaren Massnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Arbeitszeit sicherzustellen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.76 Kraftfahrer
331.81 Arbeitszeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verpflichtung des Arbeitgebers , ein dem konkreten Betrieb entsprechendes Kontrollsystem einzurichten und darüberhinaus alle möglichen und zumutbaren Massnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Arbeitszeit sicherzustellen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog