Arbeitszeitüberwachung bei Kraftfahrzeuglenkern : VGH 87/08/0026 v.27.9.1988
Verpflichtung des Arbeitgebers , ein dem konkreten Betrieb entsprechendes Kontrollsystem einzurichten und darüberhinaus alle möglichen und zumutbaren Massnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Arbeitszeit sicherzustellen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.03.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.76 Kraftfahrer
331.81 Arbeitszeit |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Verpflichtung des Arbeitgebers , ein dem konkreten Betrieb entsprechendes Kontrollsystem einzurichten und darüberhinaus alle möglichen und zumutbaren Massnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Arbeitszeit sicherzustellen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |