Ankündigung einer unpünktlichen Lohnauszahlung : OGH 9 Ob A 189/88 v.14.9.1988
Kündigt ein Arbeitgeber an, auch in Zukunft nicht pünktlich den Lohn zahlen zu können oder zu wollen, muss der Arbeitnehmer nicht abwarten, dass diese Ankündigung verwirklicht wird, sondern kann sofort austreten.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.03.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Löhne
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Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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