Ankündigung einer unpünktlichen Lohnauszahlung : OGH 9 Ob A 189/88 v.14.9.1988

Kündigt ein Arbeitgeber an, auch in Zukunft nicht pünktlich den Lohn zahlen zu können oder zu wollen, muss der Arbeitnehmer nicht abwarten, dass diese Ankündigung verwirklicht wird, sondern kann sofort austreten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Löhne
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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