Die Bilanzierung eines Geschäftswerts in Handels-und Steuerbilanz

Übereinstimmung besteht, wenn es sich um einen originären Firmenwert handelt. Für Handels-und für Steuerbilanz gilt ein Aktivierungsverbot. Beim derivativen Firmenwert gibt es Gemeinsamkeit im Hinblick auf den Ausweis, Unterschiede bezüglich der Aktivierung und der Abschreibung. Während für die Hand...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Wirtschaftsstudium WISU (18 (1989) Nr.2 S.83-85)
VerfasserIn: Veit, Klaus-Rüdiger
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 02.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:657.37 Bilanzen
657.372.1 Unternehmensbewertung
347.7 Handelsrecht
336.2 Steuerrecht
658.01 Betriebswirtschaftslehre
336.2.027 Abschreibung: Steuer
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Übereinstimmung besteht, wenn es sich um einen originären Firmenwert handelt. Für Handels-und für Steuerbilanz gilt ein Aktivierungsverbot. Beim derivativen Firmenwert gibt es Gemeinsamkeit im Hinblick auf den Ausweis, Unterschiede bezüglich der Aktivierung und der Abschreibung. Während für die Handelsbilanz ein Aktivierungswahlrecht besteht, existiert für die Steuerbilanz eine Ansatzpflicht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog