Die Bilanzierung eines Geschäftswerts in Handels-und Steuerbilanz
Übereinstimmung besteht, wenn es sich um einen originären Firmenwert handelt. Für Handels-und für Steuerbilanz gilt ein Aktivierungsverbot. Beim derivativen Firmenwert gibt es Gemeinsamkeit im Hinblick auf den Ausweis, Unterschiede bezüglich der Aktivierung und der Abschreibung. Während für die Hand...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Wirtschaftsstudium WISU (18 (1989) Nr.2 S.83-85)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 02.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 657.37 Bilanzen
657.372.1 Unternehmensbewertung 347.7 Handelsrecht 336.2 Steuerrecht 658.01 Betriebswirtschaftslehre 336.2.027 Abschreibung: Steuer |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Übereinstimmung besteht, wenn es sich um einen originären Firmenwert handelt. Für Handels-und für Steuerbilanz gilt ein Aktivierungsverbot. Beim derivativen Firmenwert gibt es Gemeinsamkeit im Hinblick auf den Ausweis, Unterschiede bezüglich der Aktivierung und der Abschreibung. Während für die Handelsbilanz ein Aktivierungswahlrecht besteht, existiert für die Steuerbilanz eine Ansatzpflicht. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |