Arbeitsamt zahlt Pensionsvorschuss : Wer seine Pension beantragt, sollte sich auch ans Arbeitsamt wenden. Denn von dort kann jedenfalls eine Vorschussleistung gewährt werden
Die Arbeitsämter zahlen an Arbeitslose, die eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-oder Erwerbsunfähigkeitspension beantragt haben, für die Dauer des Pensionsfeststellungsverfahrens einen Vorschuss auf die Pension.
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Veröffentlicht in: | Arbeit und Wirtschaft (43 (1989) Nr.3)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 331.96 Arbeitsamt 3-057.19 Arbeitslose 304 Sicherheit, soziale |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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