Arbeitsruhegesetz : OGH 9 Ob A 213/88 v.14.9.1988 - 10 AZG, 6 Abs.3 UrlG
Hat ein AN das ihm eingeräumte Wahlrecht zwischen Überstundenvergütung und Zeitausgleich stets durch Inanspruchnahme des Zeitausgleiches ausgeübt, steht ihm keine für die Bemessung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigende (fiktive) Überstundenvergütung zu.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | JUS Extra (1989; Nr 49)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.817(094.5) Urlaubsrecht 331.814 Überstunden 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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