Strassenkunst, Gemeingebrauch : VGH v.17.8.1988

Künstlerische Betätigung fällt nicht unter den Begriff des Gewerbes i.S.d. Gewerbeordnung und damit auch nicht unter die Regelungen des Ladenschlussgesetzes.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (42 (1989) Nr.3)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 02.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:323.329 Künstler
351.824.1 Gewerbeordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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