Die Lebensversicherung im Pflichtteilsrecht

Die Versicherungssumem ist in voller Höhe bei der Pflichtteilsberechnung (785, 951 ABGB) zu berücksichtigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Notariats-Zeitung (121 (1989) Nr.1 S.1-6)
VerfasserIn: Zankl, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.65/.68 Erbrecht
368.3 Lebensversicherung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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