Trinkgeld als Lohn : Zu den Grenzen kollektivvertraglicher Regelungen über die Verteilung von Trinkgeld im Troncsystem
Eine Vereinbarung über die Vorabentnahme von Personalaufwendungen des Arbeitgebers aus dem aus Trinkgeldeinnahmen gebildeten Tronc ist weder durch Betriebsvereinbarung noch durch Tarifvertrag zulässig. Dagegen sind nach dem Konsensprinzip kollektivvertragliche Regelungen über die Aufteilung des Tron...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (42 (1989) Nr.6 S.321-327)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.02.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Trinkgeld
331.23 Lohnformen |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Vereinbarung über die Vorabentnahme von Personalaufwendungen des Arbeitgebers aus dem aus Trinkgeldeinnahmen gebildeten Tronc ist weder durch Betriebsvereinbarung noch durch Tarifvertrag zulässig. Dagegen sind nach dem Konsensprinzip kollektivvertragliche Regelungen über die Aufteilung des Troncvolumens auf die Mitarbeitergruppen möglich und geboten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |