Gleichheitswidrige Pendlerregelung?
Wenn schon eine unmittelbare Subvention von Post-und Bahnbussen und damit eine Gleichschaltung der Tarife bei den öffentlichen Verkehrsmitteln aus politischen Gründen nicht durchsetzbar ist, so gebietet der Gleichheitssatz zumindest auf ertragsteuerlicher Ebene, hier einen individuellen Ausgleich zu...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanz-Journal (28 (1989) Nr.1 S.14-16)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.79 Pendelarbeitnehmer
336.2 Einkommensteuer 342.722 Gleichheit: Grundrechte 336.2 Steuerrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wenn schon eine unmittelbare Subvention von Post-und Bahnbussen und damit eine Gleichschaltung der Tarife bei den öffentlichen Verkehrsmitteln aus politischen Gründen nicht durchsetzbar ist, so gebietet der Gleichheitssatz zumindest auf ertragsteuerlicher Ebene, hier einen individuellen Ausgleich zu schaffen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |