Gleichheitswidrige Pendlerregelung?

Wenn schon eine unmittelbare Subvention von Post-und Bahnbussen und damit eine Gleichschaltung der Tarife bei den öffentlichen Verkehrsmitteln aus politischen Gründen nicht durchsetzbar ist, so gebietet der Gleichheitssatz zumindest auf ertragsteuerlicher Ebene, hier einen individuellen Ausgleich zu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanz-Journal (28 (1989) Nr.1 S.14-16)
VerfasserIn: Wieser, Manfred
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.79 Pendelarbeitnehmer
336.2 Einkommensteuer
342.722 Gleichheit: Grundrechte
336.2 Steuerrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn schon eine unmittelbare Subvention von Post-und Bahnbussen und damit eine Gleichschaltung der Tarife bei den öffentlichen Verkehrsmitteln aus politischen Gründen nicht durchsetzbar ist, so gebietet der Gleichheitssatz zumindest auf ertragsteuerlicher Ebene, hier einen individuellen Ausgleich zu schaffen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog