Die Kündigung vor Dienstantritt

Darf der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag kündigen und macht von dieser Möglichkeit fristgerecht Gebrauch, so wird er nicht schadensersatzpflichtig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (42 (1989) Nr.7 S.380-381)
VerfasserIn: Berger-Delhey, Ulf
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 17.02.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
347.513 Schadenersatz
Region:BRD
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