Familienbeihilfenanspruch für nicht mehr haushaltszugehöriges Kind aus geschiedener Ehe : VGH 87/13/0261 v.25.5.1988

Zum Haushalt einer Person gehört ein Kind nach 2 Abs.5 FLAG 1967 dann, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.02.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.174 Familienbeihilfen
3-053.2 Kinder
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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